09.03.2010
Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages in Kraft
Die Rechtsverordnung zur Allgemeinverbindlicherklärung unseres am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Mindestlohntarifvertrages ist im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit amtlich verkündet worden. Gemäß
§ 2 der Verordnung tritt damit die Allgemeinverbindlichkeit am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2011 außer Kraft. Die Allgemeinverbindlichkeit erfolgt somit, wie bereits mehrfach von uns angekündigt, nicht rückwirkend. Daher muss ab dem 10. März 2010, 0.00 Uhr, der neue Mindestlohntarifvertrag für die Lohngruppen 1 und 6 zwingend angewendet werden, unabhängig von einer Mitgliedschaft des Beschäftigten in der Gewerkschaft und einer Innungsmitgliedschaft des Betriebes. Von diesem Zeitpunkt an, prüft auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zoll die Einhaltung der neuen Mindestlöhne in der Gebäudereinigung.
Der als Download Mitgliedern zur Verfügung stehende Auszug aus dem Bundesanzeiger Nr. 37/2010 vom 9. März 2010, Seite 951, kann als Nachweis der Allgemeinverbindlichkeit gegenüber Auftraggebern verwendet werden, die eine Preisanpassung bisher nicht akzeptiert haben, obwohl der Mindestlohntarifvertrag seit dem 1. Januar 2010 in Kraft ist.

Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks