Meister im Gebäudereiniger-Handwerk
Der Meister im Gebäudereiniger-Handwerk stellt die klassische Weiterqualifizierung dar. Obwohl mit der letzten Änderung der Handwerksordnung der Meisterzwang im Gebäudereiniger-Handwerk gefallen ist, erfreut sich der Meisterbrief nach wie vor großert Beliebtheit. Eine qualifizierte Weiterbildung ist heutzutage mehr denn je erforderlich, um ein Unternehmen wirtschaftlich führen zu können oder in verantwortungsvolle Führungspositionen zu gelangen. Deswegen ist der Meisterbrief der Schlüssel, mit dem sich neue Wege und Möglichkeiten eröffnen.
Mit dem Meistertitel stehen dem Gebäudereinigermeister allerdings auch noch weitere Möglichkeiten offen. Der Meisterbrief berechtigt auch ohne Nachweis der Hochschulreife zum Ingenierstudium (FH) Wirtschaftsingenieurwesen mit der Fachrichtung Reinigungs- und Hygienemanagement/-technik.
Lehrinhalte der Vorbereitungsprüfung
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Teil I: Fachpraxis
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Teil II: Fachtheorie
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Teil III: Wirtschaft und Recht
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Teil IV: Berufs-/Arbeitspädagogik
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Ausbildungsdauer der Vorbereitungskurse
Die Vorbereitungslehrgänge werden als Vollzeitkurse oder als berufsbegleitende Teilzeitkurse (auch Abendkurse und Wochenendkurse) angeboten. Vollzeitkurse dauern 6 -10 Monate;Teilzeitkurse ca. 18 Monate.
Anbieter von Vorbeitungskursen
Die berufsbegleitenden Teilzeitkurse werden über die Innungen in fast allen Bundesländern angeboten. Vollzeitkurse werden nur an den Meisterschulen
in Düsseldorf und Metzingen angeboten:
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Bundesfachschule für das |
Meisterschule für das |
Zulassungsvoraussetzungen
- Abgeschlossene Gesellenprüfung im Gebäudereiniger-Handwerk oder
- Entspr. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
Prüfungsablauf
Die Meisterprüfung umfasst vier selbstständige Prüfungsteile:
- Teil I: Praktische Prüfung (Meisterprüfungsarbeit und Arbeitsprobe)
- Teil II: Fachtheorie
- Teil III: Wirtschaft und Recht
- Teil IV: Berufs- und Arbeitspädagogik
Meisterschüler, die bereits die Meisterprüfung in einem anderen Handwerk
bestanden haben, sind von der Prüfung in den Teilen III und IV befreit. Der
Abschluss „Staatlich geprüfte/r Techniker/in Reinigungs- und Hygienetechnik“
befreit von Teil II der Meisterprüfung.
MeisterBAföG
Es besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme des „Meister-BAföG“.
Über diese und weitere Fördermöglichkeiten beraten Sie die Meisterschulen
und Handwerkskammern.

Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks
hwk-duesseldorf.de